Geblitzt worden und Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Was muss ich machen?
Nicht vorschnell zahlen - Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie – kostenlos und unverbindlich.
Gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide lohnt sich oft ein Einspruch.
Statistiken zeigen, dass mehr als die Hälfte aller Bußgeldbescheide in Deutschland aufgrund von Messfehlern falsch sind.
Wie laufen die Beratung und die Prüfung meines Falls ab? Sobald Sie uns den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zukommen lassen, melden wir uns für Sie bei der Polizei oder Bußgeldstelle und fordern die amtliche Ermittlungsakte an. Nach deren Eingang prüfen wir, ob der gegen Sie erhobene Vorwurf berechtigt ist. Anschließend informieren wir Sie und sprechen Ihnen eine Empfehlung bzgl. der weiteren Vorgehensweise aus.
Wir prüfen Ihre Unterlagen - komplett kostenlos und unverbindlich.
Rechtsanwälte Philip Middeke, Peter Heeg (Fachanwalt für Verkehrsrecht), Christine Plückebaum (Fachanwältin für Verkehrsrecht) und Thomas Wilmes (Fachanwalt für Verkehrsrecht)
Häufige Fragen
Welche Fälle übernehmen die Bußgeldprofis?
Statistiken zeigen, dass mehr als die Hälfte aller Bußgeldbescheide in Deutschland aufgrund von Messfehlern falsch sind. Wir vertreten Sie in allen Fällen, in denen Ihnen die Polizei oder die Bußgeldstelle vorwirft, einen bußgeldbewährten Verstoß gegen Verkehrsregeln begangen zu haben. Wenn Sie also einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen haben und Ihnen vorgeworfen wird, einen verkehrsrechtlichen Verstoß begangen zu haben, helfen wir Ihnen gerne! Bitte beachten Sie, dass sich die Verteidigung i.d.R. nur dann lohnt, wenn Ihnen auch die Eintragung mindestens eines Punktes in Flensburg droht. Die Verteidigung gegen Parkverstöße lohnt i.d.R. Nicht und ist auch nicht rechtsschutzversichert. Wenn Sie Fahranfänger sind und/ oder sich noch in der Probezeit befinden, beachten Sie bitte, dass sich Ihre Probezeit um 2 Jahre verlängert, wenn Sie einen Punkt in Flensburg bekommen. Auch hier helfen wir gerne.
Können die Bußgeldprofis auch bereits aktiv werden, wenn ich noch keinen Bußgeldbescheid vorliegen habe?
Bevor Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, haben Sie i.d.R. vorher einen Anhörungsbogen erhalten. Sofern Sie uns den Anhörungsbogen zukommen lassen, können wir für Sie aktiv werden.
Wie laufen die Beratung und die Prüfung meines Falls ab?
Sobald Sie uns den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid inkl. unterschriebener Vollmacht zukommen lassen, melden wir uns für Sie bei der Polizei oder Bußgeldstelle und fordern die amtliche Ermittlungsakte an. Nach deren Eingang prüfen wir, ob der gegen Sie erhobene Vorwurf berechtigt ist. Anschließend informieren wir Sie und sprechen Ihnen eine Empfehlung bzgl. der weiteren Vorgehensweise aus. Der Einspruch muss 14 Tage nach Erhalt bei der zuständigen Behörde eingegangen sein.