einfach, kostenfrei, persönlich
Sie hatten einen Autounfall?
Wir sorgen dafür, dass die Schadensabwicklung für Sie bequem und schnell ist.
In nur wenigen Minuten können sie hier in 3 einfachen Schritten alle relevanten Daten zum Unfall an uns übermitteln. Den Rest übernehmen wir für Sie.
Wer zahlt die Anwaltskosten?
Sofern Sie an Ihrem Verkehrsunfall keine Schuld tragen, „kostet Sie der Anwalt nichts“. Die entstehenden Rechtsanwaltskosten sind Teil Ihres Schadens und werden daher von der KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Sie haben also nur Vorteile, denn der Anwalt steht im Gegensatz zur Versicherung des Unfallverursachers auf Ihrer Seite.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Wir stehen als Anwälte auf Ihrer Seite als Geschädigter/Unfallopfer - im Gegensatz zur gegnerischen Versicherung, die den Schaden bezahlen muss.
- Wir beraten Sie als Geschädigten nach einem Verkehrsunfall unabhängig und ausschließlich in Ihrem Interesse.
- Als Fachanwälte für Verkehrsrecht kennen wir sämtliche Ihnen zustehende Ansprüche und setzen diese Ansprüche mit Nachdruck für Sie durch.
- Als Fachanwälte für Verkehrsrecht verfügen wir über das erforderliche KnowHow und die notwendige Erfahrung, um Ihre Interessen gegenüber den Versicherungen erfolgreich durchzusetzen.
- Wir übernehmen auch weitere Aufgaben, zum Beispiel die Kommunikation mit den KFZ-Sachverständigen, die Anfrage bei dem Zentralruf der Autoversicherer, etc.
- Mit uns an Ihrer Seite bekommen Sie Ihren Schaden vollständig und in der Regel auch schneller von der gegnerischen Versicherung ersetzt.
unabhängig und erfahren
Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht verfügen über jahrelange Erfahrung und bilden sich stetig und mehrmals im Jahr fort. Entsprechend werden Sie bei uns kompetent und unabhängig beraten.
Wir stehen Ihnen als Spezialisten für Unfall- und Schadensabwicklung zur Verfügung. Sofern der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat, sind die Kosten unserer anwaltlichen Inanspruchnahme vollständig von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu tragen.
Wir bieten Ihnen eine kompetente und persönliche Beratung und setzen für Sie schnellstmöglich und mit wenig Aufwand Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung durch. Dazu gehören:
- die zügige Korrespondenz mit der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung
- eine fachmännische Ermittlung und Bezifferung Ihrer Ansprüche
- ggf. auch die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche
Vollmacht Unfallregulierung downloaden.
(pdf-Datei, 111 kB)